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   BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93   

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BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93 (https://dejure.org/1995,30827)
BAG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 5 AZR 789/93 (https://dejure.org/1995,30827)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 5 AZR 789/93 (https://dejure.org/1995,30827)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 25/89

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Rechtskraft - persönliche Haftung der

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Das Verhältnis zwischen dem Anspruch gegen die BGB-Gesellschaft und dem Umfang der persönlichen Haftung der Gesellschafter neben dieser Gesellschaft ist ein solches von Tatbestandsvoraussetzung und Rechtsfolge: Die Haftung setzt stets voraus, daß der Klägerin überhaupt ein Zahlungsanspruch zusteht; für den Eintritt der Rechtsfolge, entweder der beschränkten oder der unbeschränkten Haftung der Gesellschafter ist die Wirksamkeit der Zusage daher nur Vortrage (vgl. BGH Urteil vom 7. März 1990 - VIII ZR 25/89 - BB 1990, 1225, 1226, unter II 2 der Gründe).

    b) In der Rechtsprechung (statt vieler: BGH Urteil vom 7. März 1990, a.a.O., mit zahlreichen Nachweisen) wie auch in der Literatur MünchKomm-Ulmer, BGB, 2. Aufl., § 714 Rz 24, 32, 33; Keßler in Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 714 BGB, Rz 13 ist anerkannt, daß Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag die Vollmacht der vertretungsberechtigen Gesellschafter dahin begrenzen können, daß sie nur Verpflichtungen mit einer auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung eingehen dürfen.

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Sofern Gesellschafter Schuldner derselben Verbindlichkeit sind, haften sie entsprechend § 427 BGB als Gesamtschuldner (Stürner in Jauernig, BGB, 7. Aufl. 1994, § 715 Anm. 5 a aa; BGH Urteil vom 13. April 1992 - II ZR 277/90 - NJW 1992, 2222, 2226 rechte Spalte, unter II 1 b der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88

    Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Ob ausnahmsweise für eine Verpflichtung etwas anderes gilt, die von allen Gesellschaftern nur gemeinschaftlich erbracht werden kann, wie z.B. bei der Auflassung eines Gesellschaftsgrundstücks, so daß alle Gesellschafter der BGB-Gesellschaft notwendige Streitgenossen sind und folglich nicht, nur einer von ihnen alleine verklagt werden kann, ist hier unerheblich (umstritten, vgl. im einzelnen Stürner, a.a.O., unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 867 [BGH 12.03.1990 - II ZR 312/88]).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Stellt ein Tatsachengericht fest, daß eine Prozeßpartei zu einer bestimmten Behauptung ihres Gegners keine Stellung genommen hat, so kann diese Feststellung nur mit einem Berichtigungsantrag, nicht aber mit einer Verfahrensrüge bekämpft werden ( BAG Urteil vom 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.11.1978 - 3 AZR 708/77

    Versorgungszusage - Blankett-Zusage - Versorgungsbedingung - Billigkeit -

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Wird die Leistung durch den Zusagenden selbst bestimmt, so hat dieser § 315 BGB zu beachten (so für die Fälle der Blankettzusage bei betrieblicher Altersversorgung: BAG Urteil vom 17. Mai 1966 - 3 AZR 477/65 -;; Urteil vom 13. März 1975 - 3 AZR 466/74 - und Urteil vom 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - AP Nr. 110, 167 und 181 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Stellt ein Tatsachengericht fest, daß eine Prozeßpartei zu einer bestimmten Behauptung ihres Gegners keine Stellung genommen hat, so kann diese Feststellung nur mit einem Berichtigungsantrag, nicht aber mit einer Verfahrensrüge bekämpft werden ( BAG Urteil vom 3. März 1993 - 5 AZR 132/92 - AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.05.1966 - 3 AZR 477/65

    Altersversorgung - Ruhegeld - Annahmeerklärung - Versorgungsbedingung

    Auszug aus BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
    Wird die Leistung durch den Zusagenden selbst bestimmt, so hat dieser § 315 BGB zu beachten (so für die Fälle der Blankettzusage bei betrieblicher Altersversorgung: BAG Urteil vom 17. Mai 1966 - 3 AZR 477/65 -;; Urteil vom 13. März 1975 - 3 AZR 466/74 - und Urteil vom 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - AP Nr. 110, 167 und 181 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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